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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16   

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https://dejure.org/2018,7459
OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16 (https://dejure.org/2018,7459)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.02.2018 - 2 L 70/16 (https://dejure.org/2018,7459)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 2 L 70/16 (https://dejure.org/2018,7459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 ; NatSchG LSA a.F. § 8 Abs. 2
    Anspruch auf Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung zur Errichtung eines freistehenden forstwirtschaftlich genutzten Gebäudes zur Unterstellung von forstwirtschaftlichen Nutzgeräten; Errichtung des Gebäudes auf einem Landschaftsschutzgebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrechtlich privilegiert heißt nicht automatisch landschaftsschutzrechtlich genehmigungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung zur Errichtung eines freistehenden forstwirtschaftlich genutzten Gebäudes zur Unterstellung von forstwirtschaftlichen Nutzgeräten; Errichtung des Gebäudes auf einem Landschaftsschutzgebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Landschaftsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit nicht durch bauplanungsrechtliche Privilegierung präjudiziert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 722
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Das BauGB hat in § 35 die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nicht in jeder Beziehung abschließend geregelt, sondern Raum für einschränkende oder die Zulässigkeit ausschließende Regelungen im nicht-bodenrechtlichen Bereich gelassen; das gilt insbesondere für das Natur- und Landschaftsschutzrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1982 - BVerwG 4 C 21.79 -, juris, RdNr. 9).

    Das BauGB hat in § 35 die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nicht in jeder Beziehung abschließend geregelt, sondern Raum für einschränkende oder die Zulässigkeit ausschließende Regelungen im nicht-bodenrechtlichen Bereich gelassen; das gilt insbesondere für das Natur- und Landschaftsschutzrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1982 - BVerwG 4 C 21.79 -, juris, RdNr. 9).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Entscheidend ist, ob Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses des Verwaltungsgerichts begründet sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris, RdNr. 9).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs schützt auch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 4 BN 16.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Im Übrigen erfordert die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschl. v. 10.12.2012 - BVerwG 4 BN 16.12 -, BRS 79 Nr. 217, RdNr. 11 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 104.99

    Entgegenstehen öffentlicher Belange trotz Privilegierung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    So können Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Außenbereich auch privilegierten Vorhaben entgegenstehen; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Vorhaben in nicht durch Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zu behebender Weise in Widerspruch zu einer gültigen Landschaftsschutzverordnung steht (BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - BVerwG 4 B 104.99 -, BauR 2000, 1311, m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16
    Insoweit ist anerkannt, dass diese sog. Landwirtschaftsklausel die "tägliche Wirtschaftsweise" des Land-, Forst-, bzw. Fischereiwirts von naturschutzrechtlichen Anordnungen freistellen will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.06.2003 - BVerwG 4 BN 27.03 -, juris, RdNr. 9, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1985 - 4 B 11.85

    Naturschutz - Bodennutzung - Naturschutzrechtliche Eingriffe -

  • BVerwG, 16.01.2018 - 7 B 3.17

    Überraschungsentscheidung durch Änderung der Rechtsauffassung

  • BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 17.07.2006 - 26 B 02.1530
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19

    Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle - Streitwert

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrages voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (Beschluss des Senats vom 22. Februar 2018 - 2 L 70/16 - juris Rn. 8, m.w.N.) Der Vortrag der Klägerin rechtfertigt hiernach nicht die Zulassung der Berufung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20

    Rechtsschutzinteresse für Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Senat mit Beschluss vom 22. Februar 2018 (2 L 70/16) ab.
  • VG Halle, 30.08.2022 - 4 A 127/21

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht, Genehmigung

    Dahinstehen kann insoweit, ob die Kläger mit diesem Einwand schon deshalb nicht durchdringen können, weil sie nicht die Feststellung der Erlaubnisfreiheit ihres Vorhabens nach der LSG-VO, sondern allein die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 5 Abs. 2 LSG-VO, beantragt haben, oder ob der Klageantrag zugleich ein Begehren zur Feststellung der Erlaubnisfreiheit beinhaltet (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Februar 2018, 2 L 70/16, juris).
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